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Bundesprojekt Demokratie Leben!

Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.

In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.

ZIELE:

  • Demokratisches Engagement vor Ort fördern und die Zivilgesellschaft stärken
  • Verfahren demokratischer Beteiligung entwickeln und etablieren
  • Öffentliches Engagement stärken (unter anderem gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung) und in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindlichen Phänomene sensibilisieren
  • Fachliche Ansätze im Rahmen unterschiedlicher Projekte umsetzen sowie Knowhow im Umgang mit den von „Demokratie leben!“ bearbeiteten Herausforderungen und Problemlagen aufbauen
  • Kultur der Unterstützung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in den Themenfeldern von „Demokratie leben!“ entwickeln und Dialog zu Sicherheit und Prävention etablieren

Mehr Infos:
www.chancengerechtigkeitundvielfalt.ulm.de/koordinierungsstelle-internationale-stadt/die-koordinierungsstelle/partnerschaft-fuer-demokratie-in-ulm

GRÜNDUNG:

1. Demokratieförderung als Gemeinschaftsaufgabe: Die Förderung von Demokratie und Vielfalt wird als gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft verstanden.

2. Lokale Partnerschaften für Demokratie: Die Förderung erfolgt durch die Bildung von Partnerschaften, in denen Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um eine lokale Strategie zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.

3. Ausrichtung auf lokale Gegebenheiten: Die Strategien und Maßnahmen werden auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen vor Ort abgestimmt. Dabei sollen die lokalen Potenziale und Ressourcen genutzt werden.

4. Vielfalt und Teilhabe: Die Förderung zielt darauf ab, die demokratische Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten für alle Menschen in der Kommune zu verbessern, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung oder anderen Merkmalen.

5. Prävention und Intervention: Die Förderung umfasst präventive Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Extremismus sowie Maßnahmen zur Intervention und Unterstützung bei konkreten Konflikten und Krisen.

6. Kooperation und Vernetzung: Die geförderten Akteure arbeiten eng zusammen und vernetzen sich mit anderen relevanten Partnern, um Synergien zu schaffen, Erfahrungen auszutauschen und eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

7. Qualitätsentwicklung und Evaluation: Die Förderung beinhaltet die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeit, die Qualifizierung der Akteure sowie die regelmäßige Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Strategien.

8. Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung: Die geförderten Projekte und Aktivitäten tragen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für demokratische Werte, Vielfalt und Menschenrechte bei und wirken der Ausbreitung von Hass, Ausgrenzung und Extremismus entgegen.

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