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AUSCHÜSSE DES ULMER GEMEINDERATES
– HAUPTAUSSCHUSS
- fachbereichsübergreifende Grundsatzangelegenheiten und Strategien
- Angelegenheiten der zentralen Steuerung in organisatorischer, personeller, finanz- und betriebswirtschaftlicher Art einschließlich allgemeiner Rahmenvorgaben für die gesamte Verwaltung
- Angelegenheiten der zentralen Verwaltungsdienste
- das Abgabewesen
- das zentrale Berichtswesen und Controlling
- das Rechnungsprüfungswesen
- Angelegenheiten der städtischen Beteiligungen an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen einschließlich des Weisungsrechts an Vertreter/-innen der Stadt in deren Organen sowie zentrale Angelegenheiten aller Eigenbetriebe (Beteiligungsverwaltung); Zuständigkeiten anderer Ausschüsse bleiben unberührt
- Angelegenheiten des Städtischen Veterinäramts
- Angelegenheiten der Bürgerdienste
- die Wirtschaftsförderung, das Stadt- und Regionalmarketing und den Fremdenverkehr
- die Verwaltung der Liegenschaften im Rahmen des allgemeinen Grundvermögens
- Erlass von Leitlinien für die Vergabe von Baugrundstücken (VergLL) für Eigenheime
- Angelegenheiten des Frauenbüros
- die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 GemO bis zu einer Höhe von je 150.000 €
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